Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß, wobei sich der Begriff von den griechischen Wörtern podos für “Fuß” und logos für “Lehre/Kunde” ableitet.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Um den Titel “Podologe” oder “Medizinischer Fußpfleger” führen zu dürfen, muss eine zweijährige vollschulische Ausbildung (oder 3 Jahre in Teilzeit) mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert werden.
Die Ausbildung umfasst dabei ca. 2000 Stunden Theorie und 1000 Stunden praktischen Unterricht, unter anderem in podologischen und ärztlichen Praxen.
Podologen sind seit 2002 aufgrund des Podologengesetz (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Sie sind somit Heilmittelerbringer.
Sektorale Heilpraxis
Als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie (Sektoraler Heilpraktiker) dürfen wir selbstständig Patienten annehmen und entsprechende Leistungen innerhalb des Gesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen. Auch bei der Wundbehandlung sind wir somit nicht mehr nur auf ärztliche Anordnungen angewiesen.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §1 HPG gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie. Fällt die Erkrankung in den podologischen Bereich, können wir eine Diagnose stellen und die Erkrankung behandeln. Zusätzlich sind wir befugt, private Rezepte auszustellen.
Erstbehandlung Neupatient | je nach Aufwand
Nagelbearbeitung allgemein | außerhalb einer Behandlung
Podologische Komplexbehandlung
Nagelbearbeitung
Hornhautabtragung
Abtragung mykotischer & eingewachsener Nägel
Clavusentfernung
Podologische Komplexbehandlung klein
Nagelkorrektur
Nagelspange Klebeverfahren | pro Nagel
Orthonyxie-Spange zur Nagelregulierung | pro Nagel
Nagelregulierung mit Onyfix-Spange | Großzeh
Eingewachsener Nagel
Behandlung eines Unguis incarnatus | eingewachsener Nagel
Nagelprothetik
Nagelprothetik | Reparatur deformierter Zehennägel (pro Nagel)